1. GELTUNGSBEREICH

Für den Geschäftsverkehr zwischen der CENTINATED GMBH und dem Kunden sind die nachstehenden Bedingungen gültig. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten diese AGB als akzeptiert. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, soweit wir diese schriftlich bestätigen. Wenn kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der CENTINATED GMBH.

2. LIEFERUMFANG

Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind die vereinbarten Leistungen gemäss Auftragsbestätigung massgebend. Erfolgt eine Lieferung ohne Auftragsbestätigung, ist die Rechnung massgebend.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER CENTINATED GMBH

a) Der Umfang und der Inhalt der Dienstleistungen und Lieferungen von CENTINATED GMBH richtet sich nach den Bedingungen der bestellten Leistungspakete, welche in einem gesondert abzuschliessenden Einzelvertrag mit dem Kunden abschliessend beschrieben werden. CENTINATED GMBH kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

b) Auf Wunsch und Rechnung des Kunden erwirbt CENTINATED GMBH einen Internet-Domain-Namen und platziert kundenspezifische Werbung in anderen Online- und Offline-Medien (inkl. Eintragung in Suchportalen, Branchenkatalogen und Firmen-Directories). Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains und dem Media-Buying wird CENTINATED GMBH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation lediglich als Vermittler tätig. CENTINATED GMBH hat auf die Domain-Vergabe und Werbe-Schaltung keinen Einfluss. CENTINATED GMBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains oder Werbeformen überhaupt zugeteilt bzw. publiziert werden und/oder zugeteilte Domains bzw. publizierte Werbeformen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

c) Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing (ASP) und Webhosting, kann CENTINATED GMBH die Dienstleistung aus sachlichen Gründen jederzeit anpassen. Änderungen der Dienstleistung treten mit Informierung des Kunden per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel in Kraft. Die Kunden stimmen der jeweils geltenden Fassung durch den Gebrauch der Dienstleistung zu.

d) Die Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sowie der Zeitpunkt für die Erbringung von Dienstleistungen sind im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Die vereinbarten Liefer-und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt sowie Lieferver-zögerungen von Unterlieferanten. Auf jeden Fall berechtigt ein Liefer- bzw. Erfüllungsverzug den Kunden nicht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag.

e) CENTINATED GMBH führt Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen aus, wenn nicht Umstände, die CENTINATED GMBH nicht beeinflussen kann, deren Behebung verhindern. CENTINATED GMBH erbringt Wartungsarbeiten nach Massgabe der Verfügbarkeit ihres Personals grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag, von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, werktags, ausgenommen lokale Feiertage). Weitere Wartungsleistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit können gegen entsprechenden Zuschlag im Einzelvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden. Des weiteren stellt CENTINATED GMBH während den Geschäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher für allfällige Fehlermeldungen und die Fernunterstützung von Mitarbeitern des Kunden. Der genaue Umfang und der Inhalt dieser Supportleistungen ist im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Wenn eine solche Regelung fehlt, beschränkt sich der Support auf die Entgegennahme von Anrufen des Kunden auf eine kostenpflichtige Telefonnummer durch den Kundendienst bzw. die Weiterleitung dieser Anrufe an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fachspezialisten bei CENTINATED GMBH.
CENTINATED GMBH informiert den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind.
CENTINATED GMBH bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen. CENTINATED GMBH kann den Kunden zur Verhütung oder Behebung von Störungen zudem verpflichten, am Kundenstandort Massnahmen zu treffen und den Betrieb seiner Anlage auf seine Kosten zu ändern oder einzustellen, wenn die Störung nicht anders behoben werden kann. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und die Behebung von Störungen durch CENTINATED GMBH, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist.

f) CENTINATED GMBH ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. ach dem Erkennen von Rechtsverstössen oder von rechtswidrigen Inhalten ist CENTINATED GMBH berechtigt, die Präsenzen auf unbestimmte Zeit zu sperren oder den Vertrag fristlos aufzuheben. CENTINATED GMBH wird den Kunden unverzüglich über eine solche Massnahme unterrichten

g) CENTINATED GMBH verpflichtet sich während eines laufenden Vertrages, im Rahmen des Webhosting und/oder Datawarehousing auf seiner Infrastruktur gespeicherte Daten des Kunden durch Übergabe von Datenträgern oder durch Überspielen via Netzwerk auszuliefern. Die Kosten dazu hat der Kunde zu tragen.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

a) Rechtswidrige Informationen bzw. Inhalte auf Internet-Seiten des Kunden (insbesondere Gewaltdarstellungen, verbotene Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Herausgeberrechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeits-verletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen durch elektronische Mitteilungen des Kunden (z.B. sogenanntes "Spamming"-E-Mails) sind untersagt.

b) Im Falle, dass CENTINATED GMBH für den Kunden Internet-Domain-Namen erwirbt und/oder registriert bzw. Online-Werbung platziert, sichert der Kunde CENTINATED GMBH zu, dass er das Recht zur Verwendung des Domain-Namens bzw. der dafür zugrunde liegenden Marken- und Kennzeichnungsrechte besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe des Domain-Namens zuständig ist.

c) Der Kunde verpflichtet sich, von CENTINATED GMBH zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Benutzeridentifikationen und Passwörter streng geheim zu halten und CENTINATED GMBH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmässigen Abständen zu ändern. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl. Programme) vor unbefugtem Zugriff und Manipulation durch Dritte.
Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.

5. PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Preise und Entgelte für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag zwischen den Parteien, welche auf den aktuell gültigen Preislisten der CENTINATED GMBH basieren. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer.
b) CENTINATED GMBH behält sich vor, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Entgelte, Gebühren und Mieten sowie die Stundensätze für Dienstleistungen jederzeit veränderten Kostenfaktoren anzupassen. Allfällige Preiserhöhungen gibt CENTINATED GMBH entsprechend rechtzeitig bekannt, dass der Kunde den Vertrag ordentlich vor Inkrafttreten der Preiserhöhung auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und die Fälligkeit werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Fehlt eine solche Regelung, erfolgt die Rechnungsstellung durch CENTINATED GMBH jährlich und die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung wird innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei monatlich bezogenen Dienstleistungen, insbesondere bei der Infrastrukturmiete (z.B. Shared Hosting, Dedicated Hosting , Colocation) und dem Application Service Providing, ist die im Einzelvertrag vereinbarte, periodisch zu zahlende Vergütung jeweils im voraus zu leisten.
c) Der Kunde kann Forderungen gegenüber CENTINATED GMBH nur mit Schulden gegenüber CENTINATED GMBH verrechnen, wenn CENTINATED GMBH die schriftliche Zustimmung erteilt.

d) Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist ohne weitere Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 8 % p.a. zu entrichten. Vorbehalten bleibt die einstweilige Einstellung der Dienstleistung oder der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch CENTINATED GMBH. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von den abgeschlossenen Verträgen und den daraus enstandenen Kosten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.

e) Anders lautende Zahlungsbedingungen können vereinbart werden und sind gültig, sofern sie schriftlich auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung erwähnt sind.

f) Von uns gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Käufers einzutragen. Mit Anerkennung dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ab, so dass wir den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen können.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

a) CENTINATED GMBH haftet bis zum Maximalbetrag der vom Kunden gemäss Einzelvertrag geschuldeten Vergütung (bei Mietverträgen bis zu einem Betrag von 6 Monatsraten) für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung, Nichterfüllung bzw. nicht termingerechten Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sofern CENTINATED GMBH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jede weitere Haftung von CENTINATED GMBH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Kosten eines Produktionsausfalls und Datenverlust sowie auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann CENTINATED GMBH nicht verantwortlich gemacht werden. CENTINATED GMBH übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

b) Der Kunde haftet gegenüber CENTINATED GMBH für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind. Insbesondere haftet er vollumfänglich für Schäden, welche durch destruktive Programme und Programmteile (z.B. Viren), die durch den Kunden auf die Infrastruktur von CENTINATED GMBH gelangen, verursacht werden.

7. DATENSCHUTZ, DATENBEKANNTGABE UND DATENSICHERUNG

a) Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich CENTINATED GMBH an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht.

b) CENTINATED GMBH behält sich das Recht vor, den Kunden anzuhalten, seine Identität in seinem Internetauftritt offenzulegen.

c) CENTINATED GMBH kann zwecks Fakturierung und Inkasso sowie zwecks Erbringung der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben und mit Dritten abgleichen.

d) CENTINATED GMBH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. CENTINATED GMBH bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung ihrer Dienstleistungen zu treffen. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst die Verantwortung.

e) Bei sämtlichen Geschäftskontakten zwischen CENTINATED GMBH und dem Kunden sind die Parteien zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

8. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

a) Der Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt.

b) Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing und Webhosting, gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag danach jeweils stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer.
Das Recht von CENTINATED GMBH auf sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten dabei insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden, der Missbrauch der Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken und die Verletzung der vom Kunden geforderten Mitwirkungspflichten sowie wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist. Im Falle der sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen schuldet der Kunde CENTINATED GMBH nebst den aufgelaufenen Gebühren Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, welche CENTINATED GMBH als Folge der vorzeitigen Auflösung des Vertrages entstehen.

9. PROSPEKTE, KATALOGE, DOKUMENTATION

Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich.
Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind bedingt durch den technischen Fortschritt und daher zulässig.

10. GEHEIMHALTUNG

Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

11. INFORMATIONSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde hat uns spätestens bei Auftragserteilung auf besondere technische Voraussetzungen, sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

12 EXPORT

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) CENTINATED GmbH behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

b) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Deutsch, Französisch und Englisch verfasst. Im Falle von Differenzen oder in Zweifelsfällen ist der deutsche Originaltext massgebend.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Allfällige nichtige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche diesen wirtschaftlich am nächsten kommen, allenfalls unter Anpassung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.

d) Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der CENTINATED GmbH.

Bern, 7. Januar 2008